Datenschutz und AGB's Personalvermittlung
1 Datenschutzerklärung
Wenn Sie sich auf elektronischem Weg für eine Stelle bei der Senevita Gruppe bewerben, stellen Sie uns persönliche Daten zur Verfügung. Die Senevita Gruppe behandelt Ihre Daten vertraulich. Die von Ihnen übermittelten Daten dienen ausschliesslich zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung und werden einzig den für den Rekrutierungsprozess verantwortlichen Mitarbeitenden und potentiellen Vorgesetzten zur Verfügung gestellt. Die Senevita Gruppe behält sich vor, Ihre Daten auch für andere geeignete Stellen bei der Senevita Gruppe entgegenzunehmen und zu prüfen. Ihre Daten werden keinesfalls an Dritte ausserhalb der Senevita Gruppe weitergegeben. Zwölf Monate nach Abschluss des Rekrutierungsprozesses der Senevita Gruppe werden Ihre Daten gelöscht. Eine Mitteilung über die Löschung erfolgt nicht.
Bei jedem Besuch unserer Webseiten wird standardmässig Ihre IP-Adresse, die Webseite, von der aus Sie uns besuchen, das Datum sowie die Dauer gespeichert. Die IP-Adresse gibt Aufschluss über Ihren Domainnamen, nicht aber über weitere persönliche Daten. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Ihre Daten auf dem Server eines von der Senevita Gruppe beauftragten Portal-Dienstleisters in der Schweiz gespeichert werden.
Interne Statistiken zu den eingegangenen Daten werden von den für den Rekrutierungsprozess verantwortlichen Mitarbeitenden in anonymisierter Form erstellt.
Sowohl die Senevita Gruppe als auch der Portal-Dienstleister setzen technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen ein, um Ihre Daten zu schützen. Bei der Datenübermittlung und –bearbeitung werden die allgemeinen Standards zur Datensicherheit gemäss dem aktuellen Stand der Technik berücksichtigt.
Die Senevita Gruppe weist darauf hin, dass Sie auf unserem Bewerbungsportal möglicherweise nicht sämtliche Funktionen nutzen können, wenn Sie keine Cookies zulassen. Das Zulassen von Cookies können Sie durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software vornehmen.
Durch Bestätigung der entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche erklären Sie Ihre Zustimmung zur Datenbearbeitung gemäss diesen Bestimmungen. Ihre Zustimmung wird protokolliert.
2 AGB's für Personalvermittlungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Senevita Gruppe für die Personalvermittlungen an die Firmen der Senevita Gruppe (nachfolgend «Betriebe/Filialen»):
1 Geltungsbereich
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB") werden die generellen Bedingungen festgelegt, die bei der Vermittlung von Personal für die Betriebe und Filialen der Senevita Gruppe durch Personalvermittlungen zur Anwendung gelangen.
Der Vertrag zwischen den Betrieben und Filialen der Senevita Gruppe und der Personalvermittlung kommt nur durch Annahme dieser AGB durch die Personalvermittlung zustande. Mit der Eingabe des Kandidatendossiers durch die Personalvermittlung an die Betriebe/Filialen anerkennt die Personalvermittlung diese AGB vollumfänglich. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Personalvermittlung sind ausdrücklich wegbedungen.
Diese AGB gelten auch für die Personalvermittlung auf Mandatsbasis, sofern die betreffenden Verträge nicht ausdrücklich davon abweichen.
Durch diese AGB geht der Betrieb/Filiale der Senevita Gruppe keine Verpflichtung ein, tatsächlich auch Leistungen wie sie in diesen AGB beschrieben sind, von einer Personalvermittlung zu beziehen und/oder Mandatsverträge mit der Personalvermittlung einzugehen.
2 Betriebsbewilligung
Die Personalvermittlung bestätigt, die gesetzlichen Vorschriften betreffend Personalvermittlung einzuhalten und über die erforderlichen Bewilligungen für Personalvermittlung zu verfügen. Die Personalvermittlung wird dem Betrieb/Filiale auf Verlangen Kopien der entsprechenden Bewilligungen vorlegen. Änderungen oder Entzug der notwendigen Bewilligungen sind der Senevita Gruppe unter Beilage der entsprechenden Dokumente unverzüglich mitzuteilen.
3 Leistungsumfang der Personalvermittlung
Die Personalvermittlung übernimmt für die Betriebe und Filialen der Senevita Gruppe die Selektion und Rekrutierung von Führungs- und Fachpersonal für Dauerstellen auf Erfolgsbasis. Die Personalvermittlung stellt sicher, dass die an die Betriebe und Filialen vermittelten Kandidaten und Kandidatinnen für die zu besetzende Stelle geeignet sind. Die Personalvermittlung ist verpflichtet die vorgeschlagenen Personen, welche sie für eine Vakanz empfehlen, in einem persönlichen Gespräch auf ihre fachliche und persönliche Eignung für die ausgeschriebene Stelle zu prüfen, bevor sie beim Betrieb bzw. der Filiale ein komplettes Dossier (Beschreibung und vollständiger Lebenslauf des Kandidaten oder der Kandidatin, Informationen zur Motivation und Lohnvorstellungen, sämtliche Zeugnisse, Diplome und weitere für die Bewerbung wichtige Unterlagen) einreichen.
Die Eingabe des Bewerbungsdossiers erfolgt ausschliesslich über das Bewerbungsportal der jeweiligen Firmen der Senevita Gruppe. Anderweitig eingehende Dossiers werden nicht geprüft. Ansprechperson für die Personalvermittlung ist die im Inserat aufgeführte Kontaktperson der Abteilung Personalwesen. Die Kontaktaufnahme der Personalvermittlung mit Linienvorgesetzten oder Mitarbeitenden ist nicht erwünscht und soll nur in Absprache mit der zuständigen Person der Abteilung Personalwesen stattfinden.
Die Personalvermittlung ist nicht befugt, das Stelleninserat der Betriebe und Filialen der Senevita Gruppe auf der eigenen Firmenhomepage zu veröffentlichen.
Die Personalvermittlung erfolgt auf Erfolgsbasis und verleiht der Personalvermittlung kein exklusives Vermittlungsrecht. Der Senevita Gruppe steht es zu, in Bezug auf die betreffende Stelle selbständig tätig zu werden und andere Personalvermittlungen beizuziehen.
Die Senevita Gruppe behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle von Verletzungen der vorliegenden Bedingungen, entschädigungslos und ohne weitere Begründung auf die Zusammenarbeit mit der Personalvermittlung zu verzichten.
Die Senevita Gruppe und ihre Betriebe und Filialen sind bis zum Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen den Betrieben bzw. Filialen und der durch die Personalvermittlung für die ausgeschriebene Stelle rekrutierten Person jederzeit berechtigt ohne Kostenfolgen vom Vertrag zurückzutreten.
4 Vermittlungshonorar & Konditionen
Unter Vorbehalt einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung erfolgt die Zusammenarbeit zwischen der Senevita Gruppe und ihren Betrieben bzw. Filialen und der Personalvermittlung ausschliesslich auf Erfolgsbasis. Erst mit Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen der Senevita Gruppe und ihren Betrieben/Filialen und der durch die Personalvermittlung für die ausgeschriebene Stelle rekrutierte Person, ist die Senevita Gruppe und ihre Betriebe/Filialen zur Bezahlung eines Vermittlungshonorars verpflichtet. Das Honorar errechnet sich als Prozentsatz des Bruttojahreslohnes, der zwischen den Betrieben/Filialen und der von der Personalvermittlung platzierten Person im entsprechenden Anstellungsvertrag vereinbart wird. Nicht zum Bruttojahreslohn gehören einmalige Zahlungen, Prämien, Spesenvergütungen, Schicht- und Pikettzulagen oder dergleichen.
Das Vermittlungshonorar wird wie folgt berechnet:
Bruttojahreslohn | Vermittlungshonoraransatz |
bis CHF 80‘000 | 10 % |
CHF 80‘001 bis CHF 100‘000 | max. 12 % |
CHF 100‘001 bis CHF 110‘000 | max. 14 % |
CHF 110‘001 bis CHF 120‘000 | max. 16 % |
CHF 120‘001 bis CHF 130‘000 | max. 18 % |
> CHF 130‘001 | max. 20 % |
Die Honorarrechnung wird von der Personalvermittlung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen der vermittelten Person und der Senevita Gruppe und deren Betriebe und Filialen mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen erstellt. Das Vermittlungshonorar versteht sich exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5 Ausschluss / Reduktion des Anspruchs auf Vermittlungshonorar
Die Personalvermittlung hat in den folgenden Fällen keinen Anspruch auf ein Vermittlungshonorar bzw. Anspruch auf ein reduziertes Honorar, falls
- die vermittelte Person sich bereits vorgängig selber bei der Senevita Gruppe und deren Betriebe und Filialen beworben hat oder ein Dritter diesen an diese vermittelt hat.
- sich ein durch die Personalvermittlung präsentierter Kandidat oder Kandidatin selbständig oder über einen Dritten auf eine andere Funktion/Stelle bewirbt.
- die Vermittlung eines Kandidaten oder einer Kandidatin erfolglos blieb und die Person für dieselbe Funktion nach mehr als sechs Monaten seit der erfolglosen Vermittlung (Zeitpunkt: Einreichung des Dossiers) einen Anstellungsvertrag mit der Senevita Gruppe abschliesst.
- die Personalvermittlung zum Zeitpunkt der Einreichung des Dossiers über keine gültige Betriebsbewilligung verfügt bzw. verfügt hat.
- der Kandidat oder die Kandidatin die gesetzlichen Kriterien / Vorgaben für die Ausübung der Funktion nicht erfüllt.
- der Kandidat oder die Kandidatin nach Vertragsabschluss die Stelle nicht antritt oder diese vor Arbeitsbeginn kündigt bzw. wenn der Vertrag durch die Senevita Gruppe oder deren Betriebe/Filialen vor Arbeitsbeginn gekündigt wird. Bereits ausbezahlte Honorare sind an die Senevita Gruppe oder deren Betriebe/Filialen zurückzuerstatten.
- der Kandidat bzw. die Kandidatin oder die Senevita Gruppe oder deren Betriebe/Filialen den Anstellungsvertrag nach Antritt der Stelle innert der vereinbarten Probezeit von 3 Monaten kündigt (ausgenommen Reorganisationen seitens der Senevita Gruppe oder deren Betriebe/Filialen). In diesem Fall reduziert sich das Vermittlungshonorar des Personalvermittlers auf 25%. D.h. 75% des bereits ausbezahlten Honorars sind durch die Personalvermittlung an die Senevita Gruppe oder deren Betriebe/Filialen zurückzuerstatten.
Der Personalvermittlung ist es untersagt, von ihnen vermittelte und von der Senevita Gruppe angestellten Personen, welche mit Senevita in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, abzuwerben und / oder zu vermitteln. Wird dagegen verstossen, so schuldet die Personalvermittlung eine Konventionalstrafe im Umfang von CHF 20'000.00. Die Bezahlung der Konventional-strafe befreit die Personalvermittlung nicht von der Einhaltung der vertraglichen Pflichten. Sie ist zusätzlich zu einem allfälligen Schadenersatz geschuldet. Der Verlust des Vergütungsanspruchs der Personalvermittlungen und dessen Rückerstattungspflicht bleiben davon unberührt.
6 Personalvermittlung auf Mandatsbasis
Bei einem Suchauftrag auf Mandatsbasis werden die Leistungen sowie weitere Vereinbarungen zusätzlich zu diesen AGB schriftlich in einem separaten Mandatsvertrag festgehalten. Das Vermittlungshonorar wird als Pauschalbetrag oder als Prozentsatz des Bruttojahreslohnes festgelegt.
7 Geheimhaltungspflicht und Datenschutz
Die Personalvermittlung verpflichtet sich, alle ihr im Zusammenhang mit bzw. in Erfüllung der Zusammenarbeit zugänglich gewordenen Unterlagen und Informationen von oder über die Senevita Gruppe oder deren Betriebe/Filialen jederzeit – auch nach Vertragsbeendigung – vertraulich zu behandeln und sie überdies nur zur Erreichung des Vertragszwecks und ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der Senevita Gruppe keinesfalls für andere Zwecke zu verwenden. Insbesondere beim Weiterleiten an verbundene Unternehmen, bei der Veröffentlichung oder bei der Verwendung für eigene Zwecke ist eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der Senevita Gruppe zwingend einzuholen. Die Personalvermittlung wird insbesondere auch für eine absolute Geheimhaltung aller Daten und Geschäftsbeziehungen von gesellschaftlich verbundenen Unternehmen Sorge tragen.
Jede Partei verpflichtet sich, bei der Bearbeitung der personenbezogenen Daten die Datenschutzgesetzgebung zu beachten und Massnahmen zur Sicherung solcher Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter zu treffen. Die Bewerbungsdossiers dürfen durch die Personalvermittlung nur mit Zustimmung der betroffenen Personen weitergegeben werden.
8 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Personalvermittlung und der Senevita Gruppe oder deren Betriebe/Filialen gilt ausschliesslich das schweizerische Recht. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Personalvermittler und der Senevita Gruppe ist Muri bei Bern.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten per 01.03.2024 in Kraft.
Muri b. Bern, im März 2024