Altenpflege in der Schweiz: Arbeiten bei der Senevita.

Bist du Altenpflegerin oder -pfleger und möchtest als EU- oder EFTA-Staatsbürgerin oder -bürger in der Schweiz arbeiten? Dann bist du bei Senevita richtig. Im Bereich der stationären und ambulanten Pflegedienste sind wir führende Anbieterin. Ausserdem unterstützt Senevita ausländische Mitarbeitende beim Transfer in die Schweiz Schritt für Schritt.

Fakten & Zahlen auf einen Blick

Senevita in der Deutschschweiz
Die Senevita und Senevita Casa zählen 39 Häuser in der Deutschschweiz.

Engagierte Mitarbeitende
Bei uns arbeiten und pflegen rund 4’000 Mitarbeitende.

Vielfältiges Team
Innerhalb unserer Beschäftigten sind 96 Nationen vertreten.

Dein Weg in eine neue Heimat
Dein Weg in eine neue Heimat

In nur drei Schritten erklären wir dir, um was du dich als ausländische Mitarbeiterin und ausländischer Bewerber in der Schweiz kümmern musst.

Schritt 1: Die Anerkennung deiner Ausbildung

In der Schweiz musst du dein Diplom zunächst anerkennen lassen, um in einem Pflegeberuf arbeiten zu können. Die Anerkennung deines Diploms kannst du unkompliziert beim Schweizerischen Roten Kreuz beantragen. Das Anerkennungsverfahren dauert in der Regel drei bis vier Monate. Entnimm hierzu weitere Informationen direkt beim SRK. Die Übernahme von Gebühren und allfälligen Weiterbildungskosten wird individuell geprüft.

Schritt 2: Das Senevita-Bewerbungsverfahren

Hier findest du unsere offenen Stellen. Wir bieten die Möglichkeit der unkomplizierten Online-Bewerbung. Grenze für die passende Arbeitsstelle mit der Filterfunktion die Suchergebnisse nach deinen Präferenzen ein. Bitte achte darauf, alle Dokumente in deutscher Sprache hochzuladen.

Lade dazu folgende Dokumente in deiner Online-Bewerbung hoch:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Diplom sowie die Anerkennung deines Abschlusses
  • Arbeitszeugnisse

Weitere Informationen zur Jobsuche in der Schweiz findest du bei der Schweizer Behörde.

Schritt 3: Aufenthaltsbewilligung

Sobald du eine Arbeitsbestätigung von uns erhalten hast, kannst du eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Diese ist notwendig, um die Anstellung bei uns anzutreten. Spätestens zwei Wochen nach deiner Ankunft in der Schweiz und vor Beginn des Stellenantritts musst du dich bei der Einwohnergemeinde anmelden und die Aufenthaltsbewilligung beantragen. Gerne reichen wir gemeinsam mit dir die entsprechenden Formulare bei der zuständigen Gemeinde ein. Die Schweiz unterscheidet unter folgenden Aufenthaltsbewilligungen:

  • Die Kurzaufenthaltsbewilligung L: Diese wird bei einem Aufenthalt unter einem Jahr ausgestellt. Die Bewilligung gilt so lange, wie die befristete Anstellung dauert.
  • Die Aufenthaltsbewilligung B: In der Schweiz erhältst du bei einer Anstellung, die länger als ein Jahr dauert, oder bei einer unbefristeten Anstellung die Aufenthaltsbewilligung B. Sie ist fünf Jahre gültig und kann verlängert werden.
  • Niederlassungsbewilligung C: Wenn du seit fünf Jahren ohne Unterbruch in der Schweiz lebst, erhältst du die Niederlassungsbewilligung C. Sie ist uneingeschränkt gültig und wird alle fünf Jahre überprüft.

Arbeiten in der Schweiz: Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen und Qualifikationen sind erforderlich, um in der Schweiz als Pflegefachkraft zu arbeiten?

Wir stellen unterschiedliche Funktionen sowie Qualifikationslevel in der Pflege ein. Als Pflegefachfrau/-mann oder Pflegefachhelfer/in muss dein Diplom durch das SRK anerkannt sein. Die Senevita unterstützt dich beim Prozess sowie bei nötigen Abklärungen. Die Übernahme der Kosten prüfen wir im Einzelfall.

Wie funktioniert die Anerkennung ausländischer Pflegediplome und Qualifikationen in der Schweiz?

Als erstes musst du beim Schweizerischen Roten Kreuz einen PreCheck ausfüllen. Bei positivem Bescheid werden die Gesuchsunterlagen angefordert. Nach Überprüfung deiner Unterlagen erhältst du das Ergebnis zum Anerkennungsverfahren.

Entnimm Details zum Prozess gleich beim SRK. Die Senevita unterstützt dich gerne beim Prozess. Wende dich bei Bedarf gleich an unsere HR Beratung.

Welche Arten von Arbeitsverträgen sind üblich und welche Arbeitsbedingungen kann man in der Pflegebranche erwarten?

Unsere Arbeitsverträge sind unbefristet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wir unterscheiden zwischen einer Festanstellung als Pflegefachkraft im betreuten Wohnheim und einer Pflegefachkraft bei der Senevita Casa. Als Pflegefachkraft im betreuten Wohnheim erhältst du den vereinbarten Monatslohn. Bei Senevita Casa wird dein Lohn per Stundensatz abgerechnet. Bei beiden Modellen wird eine Jahresarbeitszeit vereinbart und es gelten dieselben Benefits, wie etwa die grosszügige Ferienregelung.

Welche bürokratischen Schritte sind notwendig, um in der Schweiz zu arbeiten, und welche Unterstützung bietet Senevita bei der Einreise und der Arbeitserlaubnis?

Damit du dich auf eine Stelle bei uns bewerben kannst, musst du dein Diplom beim Schweizerischen Roten Kreuz anerkennen lassen. Nachdem du von uns eine Arbeitsbestätigung erhalten hast, folgt der Antrag für eine Aufenthaltsbewilligung. Die Senevita unterstützt dich gerne beim Prozess. Wende dich bei Bedarf gleich an unsere HR Beratung. Beachte bei deiner Einreise in die Schweiz die Zollbestimmungen. Nach deinem Einzug in deine neue Wohnung hast du 14 Tage Zeit, dich bei deiner Gemeinde anzumelden.

Gibt es spezielle Sprachanforderungen für die Arbeit bei Senevita je nach Region? Insbesondere in Bezug auf Deutsch, Französisch oder Italienisch?

In der Deutschschweiz sind gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Voraussetzung (min. B2). Ebenso schätzen wir die Offenheit und Bereitschaft, sich auf die unterschiedlichen Dialekte der Schweiz einzulassen.

Wie unterstützt die Senevita dabei, sich in der Schweizer Gesellschaft einzuleben?

Unsere Teams empfangen dich mit offenen Armen. Damit du dich gut einleben kannst, unterstützen wir dich stets bei Fragen rund um deinen Alltag und das Leben in der Schweiz.

Dein Kontakt für Rückfragen

Hast du weitere Fragen rund um den Bewerbungsprozess? Dann kontaktiere unser HR Beratungsteam.

Wir pflegen
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Suche dir deinen Arbeitsort in der Schweiz selbst aus. Mit 39 Standorten in der Deutschschweiz bietet die Senevita eine vielfältige Auswahl an Arbeitsplätzen – in idyllischer Natur oder inmitten des Geschehens. Erfahre regionale Besonderheiten der Standorte.

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