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Wir entlohnen pflegende Angehörige.
Sie kümmern sich um die Pflege eines Angehörigen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, dass Ihre Zeit und Energie entlohnt werden. Durch eine Anstellung bei Senevita Casa erhalten Sie nicht nur Gehalt, sondern auch Unterstützung von und Austausch mit diplomierten Pflegefachpersonen.
Jede geleistete Grundpflege kann entlohnt werden
Das Schweizer Gesundheitssystem wäre ohne die unermüdliche Hingabe pflegender Angehöriger nicht dasselbe. Deshalb freuen wir uns, pflegenden Angehörige für etwas, das sie zuvor gratis geleistet haben, anstellen zu können. Wir verstehen, wie wichtig es ist, Ihnen die Wertschätzung und Anerkennung zukommen zu lassen, die Sie verdienen.
Kurz gesagt funktioniert es so: Sie leisten die Grundpflege, diese rechnen wir mit der Versicherung ab und Sie erhalten einen Stundenlohn.
Davon profitieren Sie als pflegende Angehörige
Lohn und soziale Absicherung
Durch die Anstellung bei Senevita Casa erhalten Sie einen Stundenlohn. Alle obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge für die private Vorsorge sind ebenfalls abgedeckt.
Teil eines Fachteams
Sie erhalten Zugang zur Beratung und Begleitung durch unser Fachpersonal. Eine direkte Ansprechperson unterstützt bei pflegerischen Fragen.
Austausch und Vernetzung
Wir fördern den Austausch zwischen pflegenden Angehörigen. Auf Wunsch vernetzen wir Sie für weitere Hilfestellung und Unterstützung mit den entsprechenden Institutionen.
Entlastungsmöglichkeit
Bei Abwesenheiten, zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder Ferien, haben Sie die Möglichkeit, auf das Entlastungsangebot zurückzugreifen, das wir mit unserem grossen Netzwerk von Gesundheitsfachpersonen für Sie bereithalten.
Qualitätssicherung
Für Ihre angehörige Person wird ein individueller Pflegeplan erstellt. In regelmässigen Abständen haben Sie Kontakt zu einer diplomierten Pflegefachperson, die die Qualität der Pflege sicherstellt.
Qualität aus einer Hand
Wir ergänzen Ihre Grundpflege bei Bedarf mit Untersuchungen und Behandlungen – ohne dass Sie eine weitere Organisation hinzuziehen müssen (z.B. für Medikamentenabgabe, Wundpflege, Vitalzeichenmessung). Im Gegensatz zu anderen Anbietern, die oft auf eine andere Spitex zurückgreifen müssen, erledigen wir alles selbst und garantieren Ihnen damit höchste Qualität, Komfort und Effizienz.
Häufige Fragen von pflegenden Angehörigen
Wer gilt als pflegende Angehörige?
Als pflegende Angehörige zählen Personen, die ein direktes Familienmitglied zu Hause pflegen. Das sind: Geschwister, Eheleute, Personen in eingetragenen Partner- und Lebensgemeinschaften oder Grosseltern. In manchen Fällen werden auch nahestehende Personen als pflegende Angehörige akzeptiert. Der Pflegebedarf einer Person muss ärztlich verordnet werden.
Wie läuft es ab, wenn ich mich als pflegende/r Angehörige/r anstellen lassen möchte?
1. Sie nehmen Kontakt mit uns auf und durchlaufen das Einstellungsverfahren der Senevita Casa. Bei positivem Entscheid entsteht ein Arbeitsvertrag auf Stundenlohnbasis.
2. Gemeinsam mit einer Pflegefachperson erstellen Sie einen individuellen Pflegeplan für die zu pflegende Person. Zudem erhalten Sie Informationen, was es zu beachten gilt.
3. Sie erbringen und dokumentieren die Pflegedienstleistungen für Ihre angehörige Person.
4. Im regelmässigen Austausch mit Ihrer Ansprechperson erhalten Sie Tipps, Ratschläge und Antworten auf Ihre Fragen. Auch Abweichungen von den geplanten Pflegemassnahmen und Veränderungen der Pflegesituation besprechen Sie mit dieser.
5. Die Leistungen der Grundpflege rechnen wir mit der Krankenversicherung ab und Sie erhalten Lohn.
Wie viel Lohn erhalte ich?
Pflegende Angehörige werden nach dem regulären Einstellungsverfahren der Senevita Casa angestellt. Das Gehalt wird entsprechend der Funktionsstufe festgelegt. Die Anstellung pflegender Angehöriger erfolgt im Stundenlohn und beinhaltet die obligatorischen Sozialversicherungen. Der zeitliche Umfang der Anstellung richtet sich nach dem Pflegebedarf der zu pflegenden Person.
Welche Pflegetätigkeiten werden entlohnt?
Pflegende Angehörige werden für Tätigkeiten in der Grundpflege entlohnt. Dies sind:
- Hilfe beim Duschen, Baden und Waschen oder bei der Zahnpflege
- Unterstützung beim An- und Ausziehen
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Hilfe beim Toilettengang
- Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen, Gehen
Der Pflegebedarf einer Person muss durch eine Ärztin oder einen Arzt festgestellt werden.
Habe ich Anspruch auf Ferientage?
Ja. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr und ab dem vollendeten 50. Altersjahr einen Anspruch von 5 Wochen. Bei Anstellungen, die weniger als ein Jahr dauerten oder bei unterjährigem Austritt, besteht ein Anspruch pro rata temporis.
Bei kurzen und unregelmässigen Einsätzen oder bei erschwerter Ferienlohnberechnung erhalten Sie eine Ferienentschädigung von 8,33 % (4 Wochen) beziehungsweise 10,64 % (5 Wochen). Dieser Betrag ist im Grundlohn brutto inbegriffen, wird auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen und in der Regel mit jeder monatlichen Lohnabrechnung ausbezahlt. Die Arbeitgeberin kann diese Beiträge zurückbehalten, damit eine rechtmässige Verwendung gesichert ist.
Arbeite ich dann nur für meine angehörige Person?
Ja. Sofern Sie jedoch eine Ausbildung zur/zum Pflegehelfenden absolviert haben, können Sie auch Dienstleistungen für andere Personen erbringen, wenn Sie dies möchten.
Kann ich auch mit über 65 Jahren noch angestellt werden?
Ja, das ist kein Problem.
Ihr Kontakt für Rückfragen
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