- StellenangebotFinden Sie hier unsere aktuellen Stellenangebote
- SchnellbewerbungDein Pflege-Job bei Senevita
Finanzielle Beratung und Sicherheit.
Wo finden Sie finanzielle Unterstützung, was übernimmt die Krankenkasse? In der Schweiz gibt es dafür einige Möglichkeiten.
Erfahren Sie hier, wer Ihnen in einer finanziellen Notlage Unterstützung bieten kann.
Unsere Mitarbeitenden bieten eine kompetente Beratung für verschiedene Lebenssituationen und finanzielle Notlagen. Damit auch Sie finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen können, vermitteln wir Ihnen die richtigen Kontakte und übernehmen – falls gewünscht – sämtliche Abklärungen mit den Krankenkassen.
Ergänzungsleistungen (EL)
Ihr Einkommen gleicht Ihre Lebenskosten nicht aus? Dann können Ihnen die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV helfen, auf die Sie rechtlichen Anspruch haben. Diese Leistungen gehören nämlich nicht zur Fürsorge oder Sozialhilfe, sondern sind zusammen mit der AHV und IV Teil des sozialen Fundaments des Staates. Genauere Infos erhalten Sie bei den kantonalen EL-Stellen, die sich meistens am selben Ort wie die AHV-Ausgleichskassen befinden.
Hilflosenentschädigung
Menschen, die beim Ankleiden, Aufstehen, Essen oder der Körperpflege auf die Hilfe von Dritten angewiesen sind, gelten als «hilflos» und können Hilflosenentschädigung beantragen. Das Ausmass der Entschädigung ist dabei nicht vom Einkommen abhängig, sondern vom Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel oder schwer). Wir kennen das Vorgehen und beraten Sie gerne.
Betreuungsgutschriften
Sie kümmern sich um eine Person, die Hilflosenentschädigung bezieht? Dann haben auch Sie unter bestimmten Bedingungen Anrecht auf finanzielle Entlastung. Das sogenannte Betreuungsgeld kann bei der Rentenabrechnung hinzugefügt werden. Mehr Auskünfte gibt Ihnen Ihre kantonalen Ausgleichskasse.
Zusatzversicherungen für Haushaltshilfe
In manchen Fällen verordnet der Arzt oder die Ärztin hauswirtschaftliche Unterstützung. Für solche Leistungen bieten viele Krankenkassen Zusatzversicherungen an, welche die Kosten für eine fixe Höchstzahl an Stunden übernehmen. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich auf jeden Fall – wir helfen Ihnen dabei.
Leistungen der Grundversicherung im KVG
Im Krankenpflegeversicherungsgesetz (KVG) steht, was die Grundversicherung für Sie übernimmt. Dazu gehören alle Leistungen, welche per Arztzeugnis verordnet und durch eine qualifizierte Pflegekraft erbracht werden, aber auch die gesundheitliche Abklärung, die Beratung, die Koordination sowie die Behandlungs- und Grundpflege.
Schweizweit Krankenkassen-anerkannt
Als marktführende private Spitex-Organisation besitzen wir schweizweit die Spitex-Bewilligung und sämtliche von uns durchgeführten Pflegeleistungen werden nach KVG durch Ihre Krankenkasse oder Versicherungen abgedeckt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Altersbeauftragten und Kontaktstellen für das Alter in Städten und Regionen, Pro Senectute und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
Wir beraten Sie gerne
Vereinbaren Sie ein kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch.