Tarife Senevita Spitex Erlenbach.

Die Tarifordnung gilt für Klienten wohnhaft in der Gemeinde Erlenbach.
Verrechnet werden Spitex-Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und hauswirtschaftliche Leistungen.

Pflegeleistungen nach KLV beinhalten:

  • Abklärung, Beratung und Koordination (KLVa)
  • Behandlungspflege (KLVb)
  • Grundpflege (KLVc)

Kostenanteil Krankenversicherer

Ärztlich verordnete Pflegeleistungen sind Pflichtleistungen der Krankenversicherer und werden direkt den Krankenversicherern in Rechnung gestellt.

Kostenanteil Klienten

Klienten müssen für Pflegeleistungen die Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbstbehalt von 10 % und die Patientenbeteiligung übernehmen.

Kostenanteil öffentliche Hand (Gemeinde)

Gemäss Pflegegesetz vom 1. Januar 2011 übernehmen die Wohnsitzgemeinden die Restkosten für die ambulante Pflege nach Abzug des Beitrages der Krankenversicherer und des Eigenanteils der Klienten.

Hauswirtschaftliche Leistungen

Hauswirtschaftliche Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung.

Kostenanteil Kunde

Hauswirtschaftliche Leistungen müssen von den Klienten übernommen werden. Davon ausgenommen sind Klienten, die bei einem Krankenversicherer eine freiwillige Zusatzsatzversicherung für hauswirtschaftliche Leistungen abgeschlossen haben. Besteht eine solche Zusatzversicherung, übernehmen die Krankenversicherer einen Teil der Aufwendungen.

Tarifstruktur, Rundungen

Sämtliche Spitex-Leistungen erfolgen im 5 Minuten Abrechnungstakt. Der Einsatz als Ganzes wird mit mindestens 10 Minuten abgerechnet. Erfolgen mehrere Einsätze pro Tag, gilt diese Rundungsregel für jeden Einsatz einzeln.

Pflegematerial und Hilfsmittel

Medizinisches Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel werden den Klienten in Rechnung gestellt. Bestimmtes, ärztlich verordnetes Material gehört zu den KVG-Pflichtleistungen und wird von den Krankenversicherern gemäss Krankenleistungsverordnung (KLV) zurückerstattet (Mittel- und Gegenstände-Liste "MiGeL"). Hilfsmittel werden zum Teil von Sozialwerken übernommen (AHV, IV, EL).

Rechnungsstellung

Pflegeleistungen aus der obligatorischen Grundversicherung sowie kassenpflichtiges Pflegematerial werden nach effektivem Aufwand von der Senevita Spitex Erlenbach dem Krankenversicherer direkt in Rechnung gestellt. Als Information erhalten Klienten von der Spitex Erlenbach einen Rechnungsbeleg mit den Leistungen, die den Krankenversicherungen in Rechnung gestellt wurden. Die Krankenversicherung ihrerseits wird anschliessend den Kostenanteil an den Pflegeleistungen (Franchise & Selbstbehalt) den Kunden in Rechnung stellen.

Nichtkassenpflichtige Leistungen (Hauswirtschaft, nichtkassenpflichtiges Pflegematerial, Hilfsmittel, Patientenbeteiligung) werden von der Spitex Erlenbach den Klienten in Rechnung gestellt. Klienten, die über eine Zusatzversicherung für hauswirtschaftliche Leistungen verfügen, leiten die Rechnung für die Rückerstattung an den Versicherer weiter.

Die Beiträge zur Restfinanzierung (Kostenanteil öffentliche Hand) werden der Gemeinde Erlenbach in Rechnung gestellt. Auf der Rechnung an die Klienten ist der Kostenanteil öffentlicher Hand ausgewiesen.

Spitex-Leistungen für «Gäste»

Bei ausserkantonalen Klienten, welche sich nur vorübergehend in Erlenbach aufhalten und von der Senevita Spitex Erlenbach Leistungen beziehen, wird der Anteil öffentliche Hand den Kunden in Rechnung gestellt. Es liegt in der Verantwortung der Klienten, den Anteil öffentliche Hand bei der zuständigen Stelle ihres Wohnortes einzufordern. Wir empfehlen, vorgängig die zuständige Stelle des Wohnortes zu kontaktieren.

Ergänzungsleistungen (EL)

Ergänzungsleistungen haben den Zweck, AHV/IV-Rentnern, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben, den Existenzbedarf zu sichern. Sie dienen auch dazu, die Finanzierung der Pflege- und Betreuungskosten im Alter oder bei Invalidität zu gewährleisten (Krankheits- und Behinderungskosten).
Bei der Anspruchsberechnung werden die Einnahmen, die Ausgaben sowie das Vermögen berücksichtigt. Sind die persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen.

Weitere Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie unter:

Gemeindeverwaltung Erlenbach
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Seestrasse 59, 8703 Erlenbach
Telefon 044 913 88 50

szlsrlnbchch
www.erlenbach.ch

Hilflosenentschädigung der AHV / IV

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Körperpflege, Essen, Ankleiden usw.) dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. In der Schweiz wohnende Personen können eine Hilflosenentschädigung bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons geltend machen, wenn die Hilflosigkeit ununterbrochen bereits mindestens ein Jahr gedauert hat.

Weitere Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie unter:

SVA Zürich
IV-Stelle
Röntgenstrasse 17
8087 Zürich
 +41 44 448 50 00
nfsvzrchch
www.svazurich.ch

Wir freuen uns auf Sie!

Spitex Erlenbach
Im Spitzli 1
8703 Erlenbach

Öffnungszeiten

Montag – Freitag:
08:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr